Feststellanlagen / Türfeststellanlagen TFA

Die wirksamste Maßnahme des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist das Abschottungsprinzip. Aus diesem Grund finden wir in allen Landesbauordnungen konkrete Forderungen zur Errichtung von Brandwänden und feuerbeständigen Wänden und deren Durchlässe wir Tore und Türen.

Öffnungen durch diese Brandabschnitte (Türen, Tore etc.) werden als Feuerschutzabschlüsse bezeichnend. Diese müssen selbst schließend sein, z.B. durch Türschließer mit hydraulischer Dämpfung nach DIN 18263 bezeichnet.

Sollen die Türen, oder Tore aber dauernd geöffnet sein, so lässt sich dies nur durch den Einsatz von Feststellanlagen FSA nach den Richtlinien des DiBT (Deutsches Institut für Bautechnik) und der DIN 14677 realisieren.

Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung. Die Anlage kann aus mehreren einzelnen Komponenten bestehen, oder als integriertes System ausgeführt werden. Wir sind als Errichterfirma als Fachkraft für Feststellanlagen und der DIN 14677 zertifiziert. Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten werden und mindestens 1x monatlich auf Ihre einwandfreie Funktion überprüft werden Außerdem ist der Betreiber verpflichtet in einem Abstand von maximal 12 Monaten eine Prüfung/Wartung der Feststellanlage von einer nach DIN 14677 zertifizierten Fachfirma vornehmen zu lassen.

Wir bieten Ihnen die Durchführung der Wartungen und auch den Service mit zertifizierter Protokollierung an.

Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten werden und mindestens 1x monatlich auf Ihre einwandfreie Funktion überprüft werden Außerdem ist der Betreiber verpflichtet in einem Abstand von maximal 12 Monaten eine Prüfung/Wartung der Feststellanlage von einer nach DIN 14677 zertifizierten Fachfirma vornehmen zu lassen. Wir bieten Ihnen die Durchführung der Wartungen und auch den Service mit zertifizierter Protokollierung an.