Gefahrenmeldeanlagen (GMA) müssen regelmäßig durch Elektrofachkräfte instand gehalten werden. Bei Störungen sind die GMA unverzüglich zu inspizieren und instand zu setzen.
Viermal jährlich, in etwa gleichen Zeitabständen, sind GMA durch eine Elektrofachkraft oder eine Sachkundige Person auf die Erfüllung der durch das Sicherheitskonzept vorgesehenen Überwachungsaufgabe und auf störende Beeinflussungen zu überprüfen, die nicht von der GMA selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können.
Inspektionen sind grundsätzlich viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen. Auf bestimmungsgemäße Funktion sind insbesondere zu prüfen: